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Alternative Finanzierungsformen

Rostock - Angesichts der Lage auf dem Kapitalmarkt ist es sinnvoll, über alternative Finanzierungsformen nachzudenken. Ein altes, jedoch bei kleinen und mittleren Unternehmen selten eingesetztes Instrument ist der Genussschein.

Der Genussschein ist ein Wertpapier, das Genussrechte verbrieft. Genussrechte sind Rechte verschiedener Art, insbesondere Rechte am Gewinn und am Liquidationserlös. Gemeinsam ist allen Genussscheinen, dass sie nur Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte zum Inhalt haben. Sie sind somit ohne Stimmrecht und können als Kapitalform eindeutig weder dem Fremd- noch dem Eigenkapital zugeordnet werden. Da Begriff, Inhalt und Umfang von Genussrechten gesetzlich nicht geregelt sind, hat der Emittent bei der Ausgestaltung von Genussscheinen große Freiheit.

Die Ausgabe von Genussscheinen ist nicht an eine bestimmte Rechtsform der ausgebenden Gesellschaft gebunden. Somit stellt der Genussschein auch für kleine und mittlere Unternehmen eine interessante Finanzierungsmöglichkeit dar.

Der Anleger erhält in der Regel eine interessante Verzinsung. Allerdings sind Genussscheine nicht frei handelbar. Verzinsung und Rückzahlung hängen von der Bonität des ausgebenden Unternehmens ab.

 

Autor: Dipl. Kfm. Peter Reizlein

 

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